Indikationen für den SB BOZEN

Die hyperbare Sauerstofftherapie kann nur für die Pathologien verschrieben werden,  welche der jeweilige Sanitätsbetrieb definiert hat.  Die Liste der verschreibbaren Pathologien für den Sanitätsbetrieb Bozen sind folgende:

  • CO-Vergiftung; *
  • Dekompressionskrankheiten; *
  • nekrosierende Fasziitis; *
  • arterielle Luftembolie; *
  • schwerer Weichteilschaden/Weichteilinfektion: traumatisch (Gustilo IIIb, Tscherne Grad 3);
  • plötzlicher Hörsturz;
  • aseptische atraumatische Knochennekrose im Anfangsstadium;
  • Ulzera bei Arteriopathien oder gemischte, komplizierte, die auf konventionelle Therapie nicht ansprechen;
  • Ulzera bei diabetischem, ischämischen Fuss ohne oder nur mit einer teilweise erfolgten Revaskularisation;
  • Pyoderma gangraenosum, welches auf konventionelle Therapie nicht anspricht
  • chronische terapierefraktäre Osteomyelitis
  • Mb. Sudeck (komplexes regionales Schmerzsyndrom)
  • Quetschverletzungen – risikoreiche Knochenfrakturen/Reimplantation von Gliedmaßen und Segmenten
  • risikoreiche Hauttransplantationen
  • ausgedehnte Verbrennungen oder Verbrennungskrankheiten
  • Knochennekrose des Kiefers durch Bisphosphonate
  • Pigmentretinitis

Die mit * versehenen Krankheitsbilder verlangen eine sofortige Behandlung.

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