Zugang zur Therapie

Zusammenfassung der Informationen zum Herunterladen im Leitfaden des Dienstes.

Zugang zur Therapie und die Programmierung
der Sitzungen

Die erste Visite
Vor Therapiebeginn ist eine Erstuntersuchung durch einen Arzt des HBO-Zentrums notwendig. Dafür sind die im Folgenden genannten Dokumente und Befunde mitzubringen.

Terminvereinbarung
Der Termin kann direkt im HBO-Zentrum oder telefonisch zu den Öffnungszeiten des Sekretariats vereinbart werden. Die Wartezeiten sind normalerweise nicht lang.

Beginn der Therapie in der Druckkammer
Wenn der Patient behandlungsfähig und die Krankheit sicher mit HBO behandelbar ist, bestimmt der Arzt den Therapieplan, und im Sekretariat werden die Therapietermine geplant.

Die Therapiesitzungen
Die Sitzungen der Sauerstofftherapie, deren Anzahl sich nach der zu behandelnden Patologie richtet, werden taeglich, ausser an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, durchgeführt. Die Termine werden auf der Basis der verfügbaren Plätze geplant. Die Dauer einer Therapiesitzung betraegt 1 Stunde und 45 Minuten.

Betriebszeiten

Das Sekretariat des HBO-Zentrums steht den Patienten für die Terminvereinbarung und Informationen montags – freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0471-932525 zur Verfügung.
Für dringende Behandlungen/Notfälle sind die Mitarbeiter des HBO-Zentrums rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0471-932525 zu erreichen.

[wpspoiler name=”Dokumente und Befunde” ]

Zum ersten Behandlungstermin und zu Beginn eines neuen Therapiezyklus ist mitzubringen:

Der Antrag – Die Verschreibung
Für die HBO muss der Patient von einem Facharzt geschickt werden, der den entsprechenden Antrag stellt.
Die auf einem Rezeptblatt des nationalen Gesundheitsdienstes (SSN) ausgestellte Verschreibung durch einen Facharzt muss den Wortlaut „hyperbarer Sauerstofftherapie-Zyklus“ und die Diagnose entsprechend den vorgesehenen Erkrankungen enthalten.

Für diejenigen Patienten, die in der Provinz Bozen ansässig sind, oder Verschreibungen der Provinz Bozen erhalten, dürfen diese nur vom Primar oder Vizeprimar ausgestellt werden.

Verschreibungsbeispiel

Das Gesundheitskarte
Der Patient muss seine Gesundheitskarte mitbringen, um sich ausweisen zu können.

Thorax-Röntgenbild
Erforderlich ist ein Thorax-Röntgenbild, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Der radiologische Befund muss beigefügt sein.

Elektrokardiogramm
Erforderlich ist ein Elektrokardiogramm, das nicht älter als 6 Monate sein darf. Der ärztliche Befund muss beigefügt sein.

Sonstige Unterlagen
Um ein vollständiges Bild von der klinischen Geschichte des Patienten zu erhalten, ist es notwendig, alle mit Erkrankungen im Zusammenhang stehenden Unterlagen zur Verfügung zu haben:

• Krankenhausentlassungsscheine
• Instrumentelle Untersuchungen (Röntgenbilder, CT, Magnetresonanztomographien, Szintigraphien, audiometrische Untersuchungen)
• Kürzlich durchgeführte Laboruntersuchungen
• Kopie der Krankengeschichten der letzten Krankenhausaufenthalte

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